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   FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95   

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https://dejure.org/1999,13648
FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95 (https://dejure.org/1999,13648)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.1999 - 9 K 190/95 (https://dejure.org/1999,13648)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 1999 - 9 K 190/95 (https://dejure.org/1999,13648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines anschaffungsnahen Herstellungsaufwands; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen; Wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands; Bedeutung des Dreijahreszeitraums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Dreijahreszeitraums für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn des Dreijahreszeitraums für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.1998 - X R 89/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95
    Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für die Frage, ob Aufwendungen nach § 10e Abs. 6 EStG sofort abzuziehen oder zunächst den Anschaffungskosten im Sinne von § 10e Abs. 1 EStG hinzuzuschlagen sind (BFH-Urteil vom 16.12.1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 unter 1. m.w.N.).

    Der Senat kann dabei offen lassen, ob Aufwendungen, mit denen versteckte Mängel beseitigt werden, unabhängig von ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung im jeweiligen Veranlagungszeitraum in vollem Umfange als Betriebausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG ) oder als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) abzuziehen sind (ebenso jüngst BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 776 unter 4.).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95
    Dies war für die Kl auch erkennbar (vgl. hierzu näher BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 , BStBl II 1993, 338 unter 1.).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95
    Herstellungskosten im Sinne dieser Vorschrift können - also sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (z.B. Urteil des BFH vom 09.05.1995 IX R 69/92, Entscheidungen des BFH [BFHE] 178, 36, BStBl II 1996, 630 unter 1.b).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95
    Grundsätzliche Bedeutung hat die Frage, wann in den Fällen des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands der Dreijahreszeitraum zu laufen beginnt (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253 , BStBl II 1992, 30 unter 1. und Schmidt/Glanegger, EStG , 18. Auflage, 1999, § 6 , RdNr. 112).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 59/90

    Abziehbarkeit von Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 9 K 190/95
    Außerdem führen sie unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.07.1991 IX R 59/90 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1992, 32) aus, mit diesen Leistungen seien versteckte Mängel beseitigt worden.
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